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Wohnen in Rastatt für die ganze FamilieWohnen, Arbeiten und Freizeitvergnügen – das sind die Grundlagen für Zufriedenheit und Lebensqualität. Die Stadt Rastatt ist eine beliebte Heimat für viele. Das hat Rastatt zu bieten: Der hohe Freizeitwert in landschaftlicher Schönheit und mit kulturellen Angeboten ist nur ein Beitrag für einen hohen Wohnwert, ebenso wie eine gute Anbindungen an Bus und Bahn und hervorragend ausgestattete öffentliche Einrichtungen. In Rastatts attraktiven Neubaugebieten haben junge Familien und Neubürgern die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben: Nähere Informationen zu Wohnbaugrundstücken, welche die Stadt Rastatt derzeit zum Kauf anbietet, finden Sie auf dieser Seite. Wir fördern Familien: Die Stadt Rastatt weist darauf hin, dass Bewerber mit Kinder im Zuge des Erwerbs eines unbebauten städtischen Wohnbaugrundstücks für den Bau von eigengenutzten Familienheimen nach den Richtlinien für die kommunale Wohnungsbauförderung der Stadt Rastatt einen Kaufpreisnachlass erhalten können. Für bebaute Grundstücke oder für Grundstücke, die gegen Gebot ausgeschrieben werden, kann kein Kaufpreisnachlass gewährt werden. Nähere Informationen über diese Fördermöglichkeit finden Sie hier. Grundstücksangebote des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft:
Für weitere Informationen steht Ihnen der Geschäftsführer des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft, German Reiter, Tel. 07222/972-7040, E-Mail: Verkauf zum Bodenrichtwert:
Ein Antrag auf Zuteilung eines Wohnbaugrundstücks in den Stadtteilen, das zum aktuellen Bodenrichtwert verkauft wird, kann bei der jeweiligen Ortsverwaltung gestellt werden. Schriftliche Kaufpreisangebote für Grundstücke, die gegen Gebot ausgeschrieben sind, werden an den Kundenbereich Grundstücksverkehr erbeten. Weitere Auskünfte können beim Kundenbereich Grundstücksverkehr, Hermann Werni, Tel. 07222/972-3300 oder Jürgen Kreiser, Tel. 07222/972-3325, per E-Mail: grundstuecksverkehr@rastatt.de und im Verwaltungsgebäude Rathaus Herrenstraße 15, 1. Obergeschoss, eingeholt werden. Für planungsrechtliche Fragen steht Ihnen der Kundenbereich Stadtplanung, Sandra Hentze, Tel. 07222/972-4100, per E-Mail stadtplanung@rastatt.de oder ebenfalls im Verwaltungsgebäude Herrenstraße 15, 3. Obergeschoss, zur Verfügung. |
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