Stadt Rastatt

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rastatt


„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Dieses Grundrecht ist im Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetztes verankert. Seit 1999 erfährt der Gleichheitsgrundsatz durch die Verankerung im Amsterdamer Vertrag eine zusätzliche europäische Wertigkeit. Auf kommunaler Ebene setzt sich die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte dafür ein, dass dieses verfassungsrechtliche Gebot auch beachtet und verwirklicht wird. Hierbei werden Benachteiligungen von Frauen oder auch Männern aufgezeigt, aber auch Lösungsmöglichkeiten entwickelt und darauf hingewirkt, dass in allen Lebensbereichen Chancengleichheit erfüllt wird.

Petra Heinisch-Hildenbrand ist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rastatt, und als Stabsstelle direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet. Sie arbeitet eng mit Frauengruppen vor Ort und der Region sowie mit der Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zusammen.

Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt sie bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um Chancengleichheit bei Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren.  Sie ist bei Stellenbesetzungsverfahren involviert, initiiert Fortbildungsveranstaltungen und berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie vertritt den gleichstellungspolitischen Grundsatz in Arbeitskreisen und weist auf Unterschiede, ggf. bestehende Defizite hin und gibt Handlungsempfehlungen.

Vielfach sind die Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten außerhalb der Verwaltung. Auch hier ist sie Ansprechpartnerin unter anderem bei Fragen zu Vereinbarkeit von Beruf und Familien-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit, Wiedereinstieg in den Beruf, Existenzgründung, Frauenförderung im Erwerbsleben und in Führungspositionen, politische Teilhabe, Ehrenamt, geschlechtsspezifische Fortbildungen, Frauengesundheit, aber auch Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Wohnungssuche, Schulden, Sucht, Gewalt, Zwangsheirat, sexuelle Belästigung/ Misshandlung, Mobbing, Sicherheit im öffentlichen Raum.

Die Frauen – und Gleichstellungsbeauftragte

  • berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltungen in regelmäßigen Sprechstunden und zu vereinbarten individuellen Terminen.
  • informiert Ratsuchende, wie und wo Sie ihre Rechte selbst wahrnehmen können
  • unterstützt Sie bei der Durchführung Ihrer Rechte
  • ist Anlaufstelle für Anregungen, Fragen und Beschwerden zu frauenspezifischen Themen
  • arbeitet mit zuständigen Fachstellen, Einrichtungen, Vereinen oder Organisationen zusammen
  • hält Kontakt zu privaten, politischen und kirchlichen Frauenorganisationen, Institutionen, Initiativen und Verbänden, zu Unternehmen, Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung sowie zu Schulen und Bildungsträgern
  • fördert die berufliche Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen zu frauenrelevanten Themen durch, leistet Öffentlichkeitsarbeit

Angebote

  • Gespräche
  • Vermittlung/ Kontaktherstellung
  • Veranstaltungen
  • Seminare
  • Vorträge
  • Diskussionen

Hilfetelefon für Frauen: Kostenlose Telefonnummer 08000 116 016

Gewalt gegen Frauen gehört in Deutschland leider zum Alltag. 40 Prozent sind schon einmal Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. 25 Prozent haben mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner erlitten. 13 Prozent wurden Opfer von sexueller Gewalt.Obwohl eine Mehrzahl der Frauen weiß, dass es Beratungs- und Hilfsangebote für sie gibt, wenden sich nur wenige an eine solche Institution. An dieser Stelle setzt das neue und bundesweit einmalige Hilfetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit seinem Rund-um-die-Uhr-Angebot an.

Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 ist das Hilfetelefon ab sofort erreichbar. Kompetente Ansprechpartnerinnen stehen betroffenen Frauen bei allen Fragen zur Seite. Auf Wunsch werden Hilfesuchende an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt. Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden, teilt das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit.

Als ortsunabhängige und bei Bedarf mehrsprachige 24-Stunden-Beratung schließt das neue Angebot die Lücke im Netzwerk der Unterstützungseinrichtungen. Frauen finden mit dem Hilfetelefon leichter den Weg zu den ausdifferenzierten und qualifizierten Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort. Auf www.hilfetelefon.de können Frauen auch über eine gesicherte, anonyme und barrierefreie Online-Verbindung Kontakt zu den Beraterinnen aufnehmen. Über die Website gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdendolmetschung.

Informationsflyer