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Gemeinderat der Stadt Rastatt![]() Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gesetzlich geregelt. Danach ist der Gemeinderat die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Organ der Stadt. Der Gemeinderat der Stadt Rastatt besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und derzeit 45 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Sie werden direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt. Der Gemeinderat legt die Ziele und die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst, die in der Regel einmal im Monat (mit Ausnahme der Ferienzeit), jeweils montags ab 17.30 Uhr, im Ratssaal des Historischen Rathauses stattfinden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu den öffentlichen Sitzungen herzlich eingeladen. |
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